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Zahnarztpraxis Haun erhält MPG-Hygienezertifikat
Exzellente Hygiene sollte eine Basisanforderung in der Zahnarztpraxis sein. Sie ist ein Aushängeschild einer gut geführten Praxis wird von den PatientInnen erwartet.

Hygienemaßnahmen helfen dabei, die Übertragung von Krankheitserregern zu verhindern und schützen somit insbesondere die PatientInnen, aber auch die MitarbeiterInnen und BehandlerInnen einer Zahnarztpraxis vor Infektionen. Gerade in Zeiten der ausgerufenen Corona-Pandemie wurde seitens der Behörden nochmal ein besonderes Augenmerk auf ein vollständig funktionierendes Hygienekonzept innerhalb einer Zahnarztpraxis gelegt.
Die Prüfungskriterien
Im Rahmen einer Praxisbegehung durch einen dafür ausgebildeten und berufenen Hygieneprüfer für Zahnarztpraxen, werden alle Zimmer einer Zahnarztpraxis auf ihre Tauglichkeit, sowie der Fähigkeit der Desinfektionsmöglichkeiten zur Vermeidung von Infektionen kontrolliert. Ebenfalls ist für das Praxisteam darzulegen, dass es eine bestimmte Vorgehensweise der MitarbeiterInnen und BehandlerInnen in der Praxis gibt, mit der das angestrebte Ziel der optimalen Hygiene immer wieder und für jede Patientin und jeden Patienten erneut zu erreichen ist. Hier gilt es der RKI-Richtlinie „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ zu entsprechen, welche aber nicht nur die Räumlichkeiten berücksichtigen, sondern jegliche Parameter, die im Rahmen der Behandlung von PatientInnen innerhalb einer Zahnarztpraxis auftreten.

Um diese Hygieneprüfung zu bestehen, ist eine klar strukturierte und detaillierte Vorgehensweise des Praxisteams im Bereich der PatientInnenbehandlung, sowie der Aufbereitung (Desinfektion / Sterilisation) von an der Patientin oder am Patienten genutzten Instrumenten darzulegen. Zudem muss eine der Anzahl nach genügenden Menge von sterilisierten und desinfizierten, an der Patientin oder am Patienten genutzten Instrumenten wie z.B. Handstücken, Bohrern, Spiegeln, Sonden, etc. innerhalb der Zahnarztpraxis vorgehalten werden. Hier greifen die „RKI – Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten„. In diesen wird beschrieben, dass die sterilisierenden und desinfizierenden Vorgänge validiert (überprüfbar und immer wieder gleich gut) zu erfolgen und somit nachprüfbar gewährleistet sein müssen. In der Zahnarztpraxis Haun werden diese Vorgänge mit Hilfe von dafür geeigneten und validierten Maschinen vorgenommen. So wird gewährleistet, dass jede Patientin und jeder Patient in der Praxis mit einem neuen Satz validiert sterilisierter/desinfizierter Instrumenten behandelt wird.
Ihre Sicherheit steht für uns an erster Stelle
Die Zahnarztpraxis Haun wird den hygienischen Anforderungen entsprechend der RKI-Leitlinien auch während der ausgerufenen Corona-Pandemie 2020 voll und ganz gerecht. Dieses wurde am 20.11.2020 von der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe durch eine erfolgreich absolvierte Hygiene-Praxisbegehung und der Übergabe eines MPG-Hygienezertifikates bestätigt.